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Die Vielfalt an rechtlichen Problemen bedarf oftmals rechtsanwaltlicher Hilfe. Als Beschuldigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren oder als Betroffener eines Rechtsstreits reagiert man verständlicher Weise sehr emotional. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch als rechtlicher Beistand zur Seite zu stehen.
Selbstverständlich informieren wir Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen.
Rechtsanwalt Dr. Gau ist an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Straf-, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof für Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
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- Die rechtswidrige Beweiserhebung nach § 136 a StPO als Verfahrenshindernis, Tenea, Berlin, 2006, ISBN 3-86504-175-2
- Drohende Jugendstrafe - Ein Fall notwendiger Verteidigung?, in: StraFo 2007, 315 ff.
- Das Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen in eindeutig abwertender Absicht - Das Hakenkreuz-Urteil des BGH, in: JURA, 776 ff.
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