Die Anwaltskanzlei Dr. Gau bearbeitet bundesweit Betäubungsmittelmandate. Stichworte sind: Rechtsanwalt Betäubungsmittel BtMG Cannabis Marihuana Haschisch Kokain Dortmund Anwalt
  Führerschein
 

 

 

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Ein Nebenproblem ergibt sich im Straßenverkehrsrecht im Hinblick auf den Entzug der Fahrerlaubnis/des Führerscheins.

Beim Fahren unter Einfluss von Drogen kann die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO vorläufig und nach § 69 StPO entgültig entzogen werden.

Bei Betäubungsmitteldelikten, bei denen kein Fahrzeug unter Betäubungsmitteleinfluss geführt wird  - z.B. die Einfuhr von Drogen -, kann dies auf charakterliche Mängel schließen lassen. Auch dies kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Selbst wenn die Ermittlungen keine hinreichende Beweisbarkeit für eine Strafbarkeit ergeben, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 14 FeV ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung anordnen.

 

 

 

Denn die Straßenverkehrsbehörde erhält in der Regel Mitteilung von betäubungsmittelrechtlichen Ermittlungen. Selbst mit der rechtskräftigen Verurteilung ohne Entziehung der Fahrerlaubnis ist also keineswegs sichergestellt, dass die Fahrerlaubnis nicht mehr entzogen werden kann.

Dieses ärztliche Gutachten kann bereits angeordnet werden, wenn Sie Betäubungsmittel lediglich besessen haben.

Ergeben sich aus dem Gutachten Bedenken oder weigern Sie sich, das Gutachten fristgerecht beizubringen, kann Ihnen nach § 11 Abs. 8 i.V.m. § 46 Abs. 3 FeV die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wurden nachweislich "harte Drogen" wie Amphetamin, LSD oder Kokain konsumiert, kann die Fahrerlaubnis sogar entzogen werden, ohne dass ein zusätzliches ärztliches Gutachten angeordnet wird. Eine Begutachtung ist aber in der Regel erforderlich, wenn der Konsum bestritten wird oder zwischen Einnahme und Anordnung des Entzuges ein langer Zeitabstand liegt.

 

 

 
   
 
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