Die Anwaltskanzlei Dr. Gau bearbeitet bundesweit Betäubungsmittelmandate. Stichworte sind: Rechtsanwalt Betäubungsmittel BtMG Cannabis Marihuana Haschisch Kokain Dortmund Anwalt
  Rechte/Tipps
 

 

 

Der Anfang aller Verteidigung liegt bei Ihnen. Je nachdem, wie Sie auf den Vorwurf, die Durchsuchung, die Anordnung von Untersuchungshaft reagieren, bestimmen Sie wegweisend die späteren Möglichkeiten.

 

Daher raten wir Ihnen, in weitem Umfang von Ihren

wesentlichen gesetzlichen Rechten

Gebrauch zu machen.

I. Schweigerecht

Schweigen Sie! Sie haben ein gesetzliches Recht dazu (§ 136 StPO), sich nicht selbst belasten zu müssen. Lassen Sie sich auch nicht in ein "Plaudergespräch" verwickeln. Alles - auch alles "nebenbei" Gesagte - wird in einem entsprechenden Vermerk festgehalten. Wenn Sie sich später auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen wollen, wird der Beamte, der den Vermerk gefertigt hat, als Zeuge vom Hörensagen gehört.

Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Das heißt:

  • Name (ggf. Geburtsname), Vorname
  • Geburtsort und -datum
  • Meldeadresse
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Berusbezeichnung (Student, ohne Arbeit o.ä.)
  • Beim Grenzübertritt (z.B. Niederlande: Ziel und Zweck der Reise [z.B. Urlaub])

Mehr nicht!

Sie können immer noch alles erklären, nachdem Sie mit uns gesprochen und wir Akteneinsicht genommen haben. Das hat den großen Vorteil, dass zuvor gemeinsam eventuelle Widersprüche in Ihrer Aussage geklärt werden können. Schweigen bringt Ihnen niemals Nachteile!

Daher nochmals: Wenn Sie reden, machen Sie sich zum Beweismittel gegen sich selbst!

 

II. Widerspruchsrecht

Widersprechen Sie! Gegen die Durchsuchung, gegen die Beschlagnahme, gegen Ihre vorläufige Festnahme - gegen alle belastenden Maßnahmen!

Wird dadurch die Maßnahme abgebrochen? Nein! Aber nur, wenn Sie widersprechen, kann man nachträglich wirksam gegen rechtswidrige Maßnahmen vorgehen und deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Wenn Sie irgendetwas genehmigen, führen selbst schwere Verfahrensfehler, die unter normalen (Widerspruchs-)Umständen sämtliche Beweise gegen Sie unbeachtlich würden ließen, zu nichts mehr.

Wie Sie widersprechen?

Durchsuchung/Beschlagnahme: Schreiben Sie quer über das Dursuchungs- und und Beschlagnahmeprotokoll - das man Ihnen zur Unterschrift in die Hand drückt - W I D E R S P R U C H. Kein Polizeibeamter kann nun behaupten, er wäre irrtümlich davon ausgegangen, dass Sie die Durchsuchung etc. erlaubt hätten.

Vorläufige Festnahme: Lassen Sie den Widerspruch protokollieren. Weigert man sich, verlangen Sie den Einsatzleiter. Weigert der sich ebenfalls, Name und Dienstgrad erfragen.

Erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke): Lassen Sie den Widerspruch protokollieren.

 

III. Mitwirkungsverweigerungsrecht

Wirken Sie nicht dabei mit, dass man Sie überführt. Das müssen Sie nicht!

D.h., auf die Frage, "würden Sie uns bitte mal den Schrank öffnen?" NEIN. "Sie haben doch nichts dagegen, einen Speicheltest abzugeben?" DOCH... Etc.!

Das heißt nicht, dass die Polizei den Schrank nicht mit Gewalt öffnen oder Sie aufgrund eines richterlichen Beschlusses einen Speichelabstrich nehmen darf. Aber: Die Ihre Wohnung, Ihr Auto oder Sie selbst durchsuchende Polizei will Sie nicht entlasten! Indem Sie die Mitwirkung verweigern, erhöhen Sie Ihre Chancen ungemein, dass entweder manche Maßnahmen überhaupt nicht genehmigt werden (Speichelprobe) oder die Maßnahme im Ergebnis (mangels Zustimmung) rechtswidrig und damit angreifbar ist.

Nicht mitwirken bedeutet auch, dass Sie nichts unterschreiben müssen. Wollen Sie das trotzdem, achten Sie darauf, dass z.B. das Kästchen WIDERSPRUCH angekreuzt ist und dass Sie unter dem letzten bei Ihnen gefundenen Gegenstand in der Liste den leeren Raum durchstreichen, damit nicht "aus Versehen" weitere Gegenstände dort eingetragen werden.

 

IV. Gedächtnisprotokoll

Ein wichtiger Tipp: Fertigen Sie unmittelbar nach der Maßnahme ein Gedächtnisprotokoll. Dieses enthält bestenfalls:

  • Den Zeitablauf (Datum, Uhrzeit)
  • die Namen/die Dienststelle der Beamten (z.B. KOK Schulz, Dienst-Nr.: 11111, Polizeipräsidium Dortmund)
  • die erfolgten Maßnahmen (Durchsuchung Kfz, Beschlagnahme)
  • Ihre Reaktion (Aussage verweigert ggü. KOK Schulz, Widerspruch gegen Durchsuchung)
  • Anwesende Zeugen
  • Was Sie gesagt haben (Bestenfalls nur Personalien)

Mit diesem Gedächtnisprotokoll kann oft schon ohne Akteneinsicht (die mehrere Wochen dauern kann) gegen die Maßnahmen vorgegangen werden!

 

V. Verhalten

Auch wenn es schwer fällt:

Bleiben Sie höflich und respektvoll. Wir können - werden Sie von den Beamten provoziert - immer noch Dienstaufsichtsbeschwerde oder ggf. Strafanzeige erheben.

Sind Sie unhöflich (z.B. beleidigend), kann dies als Anfangsverdacht gedeutet werden, d.h. dass z.B. die Durchsuchung Ihres Pkw nun erlaubt sein kann. Außerdem können Sie sich strafbar machen, wenn Sie die Beamten beleidigen, so dass letztlich nichts gewonnen ist.

 

Wenn Sie diese Möglichkeiten ausschöpfen, erhöhen Sie Ihre Chancen im Strafverfahren erheblich!

 

 

 
   
 
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